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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 101/16   

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https://dejure.org/2018,56239
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 101/16 (https://dejure.org/2018,56239)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.09.2018 - L 3 KA 101/16 (https://dejure.org/2018,56239)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. September 2018 - L 3 KA 101/16 (https://dejure.org/2018,56239)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 101/16
    Dies entspreche im Übrigen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Hinweis auf Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 RKa 21/92).

    Daneben kann eine Ermächtigung auch erteilt werden um zu ermöglichen, dass im Einzelfall trotz eines an sich zahlenmäßig und qualitativ ausreichenden Leistungsangebots der zugelassenen Vertragsärzte wegen der Schwierigkeit der Diagnose oder Behandlung ausnahmsweise auf die Erkenntnisse und Erfahrungen der besonders qualifizierten Krankenhausärzte zurückgegriffen werden kann ( BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 und Nr. 12 ).

    aa) Zu Unrecht beruft er sich zur Stützung seiner Auffassung, er müsse von seiner Ermächtigung auf Überweisung aller Vertragsärzte ohne Beschränkung durch einen Facharztfilter Gebrauch machen können, auf das BSG-Urteil vom 22. Juni 1994 ( 6 RKa 21/92 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 ).

    Durch eine solche Form der Ermächtigung wird dem angegangenen Gebietsarzt eine Überweisung ermöglicht, wenn er in einem Einzelfall wegen der besonderen Schwierigkeit der Diagnose und/oder der Behandlung trotz des an sich ausreichenden eigenen Leistungsangebotes ausnahmsweise die Zuziehung des erfahreneren und besonders qualifizierten Krankenhausarztes für geboten erachtet ( BSG-Urteil vom 22. Juni 1994 aaO ).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 101/16
    Nach st BSG-Rspr ( SozR 3-1500 § 54 Nr. 47; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 und 4 ) ist das Verfahren in den Fällen, in denen der Umfang der Ermächtigung strittig ist, dann im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 131 Abs. 1 S 3 SGG) weiter zu führen.

    Ermächtigungen kommen dann in Betracht, wenn die ambulante Versorgung von den niedergelassenen Ärzten und den Medizinischen Versorgungszentren nicht gewährleistet ist ( BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 mwN ).

    Eine Versorgungslücke kann sich nach der Rspr entweder daraus ergeben, dass in einem bestimmten Bereich zu wenige niedergelassene Ärzte vorhanden sind, um den Bedarf zu decken - Ermächtigung aus quantitativ-allgemeinen Gründen ( BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 ) - oder daraus, dass ein Krankenhausarzt besondere, für eine ausreichende Versorgung notwendige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anbietet, die von den niedergelassenen Ärzten nicht bzw nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden - Ermächtigung aus qualitativ-speziellen Gründen ( BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 ).

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 39/00 R

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 101/16
    Die Einfügung dieses "Facharztfilters" entspricht der stRspr des BSG, wonach es geboten sein kann, bei Ermächtigungen, die nicht auf quantitative Versorgungsdefizite, sondern auf das spezielle Leistungsangebot des zu ermächtigenden Arztes - hier: von der herzchirurgischen Kompetenz des Klägers getragene Untersuchungen und Behandlungen - gestützt werden, die Befugnis zur Überweisung denjenigen Fachärzten vorzubehalten, die aufgrund ihrer Ausbildung und der Ausrichtung ihrer Tätigkeit für die Behandlung der infrage kommenden Erkrankungen in erster Linie zuständig sind ( SozR 3-2500 § 116 Nr. 12; Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 39/00 R - juris; BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 39 ).

    Dabei hat das BSG aaO bereits angedeutet und in späteren Entscheidungen näher ausgeführt, dass eine solche Ermächtigung - insbesondere zur Ermöglichung einer konsiliarischen Inanspruchnahme - nur unter der Voraussetzung zu tolerieren ist, dass durch die Festlegung des zulässigen Leistungsumfangs und durch eine sachgerechte Eingrenzung des Kreises der zuweisungsberechtigten Ärzte der Vorrang der frei praktizierenden Gebietsärzte gewahrt wird ( BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12; vgl auch Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 39/00 R - juris; SozR 4-1500 § 54 Nr. 39 ).

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 27/94

    Beschränkung der Befugnis zu Konsiliaruntersuchungen auf Fälle der Überweisung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 101/16
    Die Einfügung dieses "Facharztfilters" entspricht der stRspr des BSG, wonach es geboten sein kann, bei Ermächtigungen, die nicht auf quantitative Versorgungsdefizite, sondern auf das spezielle Leistungsangebot des zu ermächtigenden Arztes - hier: von der herzchirurgischen Kompetenz des Klägers getragene Untersuchungen und Behandlungen - gestützt werden, die Befugnis zur Überweisung denjenigen Fachärzten vorzubehalten, die aufgrund ihrer Ausbildung und der Ausrichtung ihrer Tätigkeit für die Behandlung der infrage kommenden Erkrankungen in erster Linie zuständig sind ( SozR 3-2500 § 116 Nr. 12; Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 39/00 R - juris; BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 39 ).

    Dabei hat das BSG aaO bereits angedeutet und in späteren Entscheidungen näher ausgeführt, dass eine solche Ermächtigung - insbesondere zur Ermöglichung einer konsiliarischen Inanspruchnahme - nur unter der Voraussetzung zu tolerieren ist, dass durch die Festlegung des zulässigen Leistungsumfangs und durch eine sachgerechte Eingrenzung des Kreises der zuweisungsberechtigten Ärzte der Vorrang der frei praktizierenden Gebietsärzte gewahrt wird ( BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12; vgl auch Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 39/00 R - juris; SozR 4-1500 § 54 Nr. 39 ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - L 11 KA 74/09

    Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung; Ärzte für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 101/16
    Dies hat bereits das LSG Nordrhein-Westfalen ( Urteil vom 20. Januar 2016 - L 11 KA 74/09 ZVW - juris) auf der Grundlage der Rechtsprechung des BSG (SozR 4-2500 § 95 Nr. 15) entschieden und zur Begründung überzeugend darauf hingewiesen, dass ambulant erbringbare Leistungen im Gesamtspektrum des Fachgebiets Herzchirurgie nur von untergeordneter Bedeutung sind.
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 101/16
    Eine Versorgungslücke kann sich nach der Rspr entweder daraus ergeben, dass in einem bestimmten Bereich zu wenige niedergelassene Ärzte vorhanden sind, um den Bedarf zu decken - Ermächtigung aus quantitativ-allgemeinen Gründen ( BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 ) - oder daraus, dass ein Krankenhausarzt besondere, für eine ausreichende Versorgung notwendige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anbietet, die von den niedergelassenen Ärzten nicht bzw nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden - Ermächtigung aus qualitativ-speziellen Gründen ( BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 ).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 101/16
    Nach st BSG-Rspr ( SozR 3-1500 § 54 Nr. 47; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 und 4 ) ist das Verfahren in den Fällen, in denen der Umfang der Ermächtigung strittig ist, dann im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 131 Abs. 1 S 3 SGG) weiter zu führen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - L 24 KA 39/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - vorläufiger Rechtsschutz - vertragsärztliche

    Daneben kann eine Ermächtigung auch erteilt werden um zu ermöglichen, dass im Einzelfall trotz eines an sich zahlenmäßig und qualitativ ausreichenden Leistungsangebots der zugelassenen Vertragsärzte wegen der Schwierigkeit der Diagnose oder Behandlung ausnahmsweise auf die Erkenntnisse und Erfahrungen der besonders qualifizierten Krankenhausärzte zurückgegriffen werden kann (so weitgehend wörtlich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. September 2018 - L 3 KA 101/16 -, juris-Rdnr. 27 mit Nachweisen der BSG-Rechtsprechung).
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